Eintritt in den Kindergarten
Der Eintritt in den Kindergarten ist ein bedeutender und grosser Schritt − sowohl für Kinder als auch für Eltern und Erziehungsberechtigte. In Schaffhausen kommen Kinder ab vier Jahren in den Kindergarten. Stichtag ist der 31. Juli: Kinder, welche bis zu diesem Tag ihren vierten Geburtstag feiern, treten grundsätzlich in den Kindergarten ein. August-Kinder (und alle später Geborenen) kommen im Folgejahr in den Kindergarten.
Anmeldung, Einteilung
Eltern sind verpflichtet, ihr Kind schriftlich für den Kindergarten anzumelden. Der Anmeldebogen wird im November vom Schulamt per Post zugeschickt. Im Frühling folgt dann die Einteilung in einen konkreten Kindergarten und in den meisten Fällen auch die Einladung zu einem Besuchs-Nachmittag. Die Kinder werden in der Regel in den Kindergarten in ihrem Wohnquartier eingeteilt.
Obligatorischer Unterricht
Der Besuch des Kindergartens ist für alle Kinder ab vier Jahren obligatorisch. Der Kindergarten dauert zwei Jahre bis zum Eintritt in die Primarschule.
Unterrichtszeiten
Die Unterrichtszeiten sind für alle Kinder am Vormittag von 8:40 bis 11:50 Uhr. Für Kinder im zweiten Kindergartenjahr zusätzlich am Dienstag- und Donnerstagnachmittag von 13:35 bis 15:30 Uhr. Die Zeit am Vormittag zwischen 8:20 und 8:40 gilt als „Auffangzeit“. In dieser Zeit können die Kinder im Kindergarten ankommen.
Die wichtigsten Informationen zum Eintritt in den Kindergarten und zum Bildungssystem in Schaffhausen finden Sie hier.
Flyer „Fit für den Kindergarten“
Flyer „Bildungssystem Stadt Schaffhausen“
Präsentation der Veranstaltung „Fit für den Kindergarten in diversen Sprachen