Fachstelle Frühe Kindheit

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Subventionen

Eltern mit geringem Einkommen haben die Möglichkeit, Unterstützungsgelder zu beantragen. Dies sowohl für den Besuch einer Spielgruppe als auch für den Besuch einer Kindertagesstätte. Bei den Spielgruppen werden die Unterstützungsgelder direkt der Institution überwiesen – die Eltern erhalten eine Rechnung mit reduziertem Elternbeitrag.

 

Spielgruppen

Der minimale Elternbeitrag beträgt 5 Franken pro Stunde. Die effektive Höhe der Unterstützungsgelder wird durch die Stadt Schaffhausen geprüft und bewilligt. Der Antrag ist ans laufende Spielgruppenjahr gebunden und für jedes weitere Spielgruppenjahr erneut einzureichen.

Der Antragsteller verpflichtet sich, sein Kind regelmässig und pünktlich in die Spielgruppe zu bringen. Die Teilnahme an Elternabenden der Spielgruppe wird vorausgesetzt.

Formular für Antrag Unterstützungsgelder für Spielgruppenbesuch beantragen

 

Kindertagesstätten

Die Eltern bezahlen einen Beitrag, der sich nach ihrem Bruttoeinkommen und nach der Anzahl Tage richtet, die ihr Kind die Kindertagesstätte besucht. Die Berechnung des Tagestarifes erfolgt jährlich aufgrund der aktuellen Einkommensunterlagen. Als Grundlage dient das Beitragsreglement 680.3 A, gestützt auf Art. 12 der Verordnung über die familienergänzende Kinderbetreuung.